Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 632 01 - Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - bis zur Höhe von 31.408 T€

Der Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 9. Juni 2009
Werner Gatzer

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1102 Titel 632 01 -Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 31.408 T€ zu leisten.

Nach § 46a SGB XII ist der Bund verpflichtet, im Haushaltsjahr 2009 den Ländern 13 % ihrer Nettoausgaben an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Vorvorjahres (2007) mit Fälligkeit zum 1. Juli zu erstatten.

Das Ist der Nettoausgaben 2007 ist durch das Statistische Bundesamt erst mit Datenstand 1. April 2009 bekannt gegeben worden. Da es höher ausgefallen ist, 1102 Titel 632 01 veranschlagte Ansatz (419,5 Mio. €) nicht aus, um der Zahlungsverpflichtung des Bundes gegenüber den Ländern nachzukommen. Nach den Berechnungen des BMAS ergibt sich zur Erfüllung der Rechtsverpflichtung ein Mehrbedarf von 31.408 T€, so dass sich der Mittelbedarf für 2009 auf rd. 450,9 Mio. € erhöht.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Werner Gatzer