Berichtigung
Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2010
(InvZulG 2010)

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. September 2008 zu dem o. g. Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen (siehe Anlage) mitgeteilt.

Anlage

§ 4 Abs. 1 Satz 2 ist wie folgt zu fassen:

"Für ein Erstinvestitionsvorhaben, mit dem der Anspruchsberechtigte vor dem ... [einsetzen: Tag nach der Verkündung des vorliegenden Gesetzes] begonnen hat, gilt Satz 1 auch dann, wenn hierfür

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 letzter Satz:

Nach der Angabe "(ABl. EG (Nr. ) C 258 S. 5)" sind die Worte "geändert worden sind" zu streichen.

§ 6 Abs. 1, 2 und 3:

In allen Absätzen ist die Angabe "§ 3" durch die Angabe "§ 4" zu ersetzen (insgesamt 14x).

§ 7 Abs. 2:

Das Wort "amtlichem" ist durch das Wort "amtlich" zu ersetzen.

§ 8 Satz 2:

Die Angabe "§ 6 Abs. 2" ist durch die Angabe "§ 7 Abs. 2" zu ersetzen.

§ 9 Abs. 3:

Am Ende der Nr. 1 und 2 ist ein Komma zu setzen und am Ende der Nr. 3 ist ein Punkt zu setzen.

§ 11 Abs. 1:

Nach der Angabe "Deminimis Beihilfen" ist das Komma zu streichen.

Anlage 2 Nummer 3:

Nach der Angabe "Multisektoraler Regionalbeihilferahmen" sind die Wörter "für große Investitionsvorhaben" einzufügen.

Anlage 2 Nummer 4:

Am Ende ist vor der Angabe " C 319" die Angabe "Nr. " einzufügen.

Anlage 2 Nummer 6:

Nach dem Wort "sowie," ist das Komma zu streichen.