Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf einer Entscheidung der Kommission über das jährliche Aktionsprogramm 2009 für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess
(Teil II: zielgerichtete Projekte)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107274 - vom 2. Juni 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. Mai 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Verwaltungsausschuss für das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit am 15. April 2009 den Entwurf des jährlichen Aktionsprogramms 2009 für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess (Teil II: zielgerichtete Projekte) im schriftlichen Verfahren angenommen hat (CMTD(2009)0387 - D004766/01),

B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG und Artikel 1 der Vereinbarung vom 3. Juni 2008 zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG des Rates den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen, die dem Verwaltungsausschuss für das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt wurden, sowie die Ergebnisse der Abstimmung erhalten hat,

C. in der Erwägung, dass das thematische Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 die "Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Entwicklungsfragen und Förderung der entwicklungspolitischen Bildung in der Europäischen Union und den beitretenden Ländern" zum Ziel hat, "um die Entwicklungspolitik in Europa gesellschaftlich zu verankern, die Öffentlichkeit in der Europäischen Union und den beitretenden Ländern stärker für Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und für gerechtere Beziehungen zwischen den entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern zu mobilisieren,",

D. in der Erwägung, dass elf Mitgliedstaaten in einer an die Kommission gerichteten gemeinsamen Erklärung vom 19. März 2009 zur Rolle der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden bei der Durchführung des Instruments der Entwicklungszusammenarbeit ihre Besorgnis angesichts der Absicht der Kommission geäußert haben, die seit 1998 bzw. 2003 erfolgte direkte Finanzierung der TRIALOG- und DEEEP-Projekte (Verfahren der zielgerichteten Projekte) einzustellen und stattdessen eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen,

E. in der Erwägung, dass diese elf Mitgliedstaaten (darunter neun neue Mitgliedstaaten) in ihrer gemeinsamen Erklärung die Ansicht vertreten, dass der von der Kommission gewählte Zeitpunkt für die Einstellung der direkten Finanzierung der TRIALOG- und DEEEP-Projekte angesichts der gegenwärtigen finanziellen Lage vieler neuer Mitgliedstaaten und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Betrieb und die Entwicklung nichtstaatlicher Organisationen höchst unpassend ist und dass es in der Folge zu einer unzureichenden Finanzierung dieser Projekte und damit zum Verlust von qualifizierten Mitarbeitern, Knowhow und bereits aufgebauten Netzwerken kommen könnte,

F. in der Erwägung, dass der Vorsitzende des Entwicklungsausschusses in einem Schreiben vom 19. März 2009 ähnliche Bedenken geäußert und darauf hinwiesen hat, dass der Ausschuss die Verbreitung von Informationen und den Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der neuen Mitgliedstaaten sowie die Entwicklungserziehung der europäischen Bürger stets als vorrangige Aufgaben betrachtet hat, und die Kommission aufgefordert hat, dem Parlament objektive und transparente Kriterien für die Auswahl von für eine direkte Finanzierung in Frage kommende Tätigkeiten und Vorhaben vorzulegen sowie die Einstellung der direkten Finanzierung um mindestens ein Jahr hinauszuschieben, um mögliche Finanzierungslücken zu vermeiden und diese sehr nützlichen Projekte nicht zu gefährden,

G. in der Erwägung, dass aus der oben genannten Gesamtbewertung der Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Europa für Entwicklungsfragen und der Entwicklungserziehung hervorgeht, dass der strategische Einsatz zielgerichteter Projekte zur Erreichung der Ziele der Kofinanzierung mit dem europäischen NRO-Programm zur Entwicklung dazu beigetragen hat, dass DEEEP ein wirksamer Koordinierungsmechanismus bei der Stärkung des Dialogs, bei der Förderung des Austausches vorbildlicher Verfahren sowie beim Aufbau von Netzwerken und Partnerschaften auf EU-Ebene und zwischen nationalen Plattformen und der EU geworden ist und dass TRIALOG mit seiner Arbeit in den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern erfolgreich zur Stärkung des Dialogs und zum Kapazitätenaufbau beigetragen hat,

H. in der Erwägung, dass TRIALOG eine übergreifende Kommunikations- und Informationsstrategie entwickelt hat, um dem Mangel an öffentlicher Anerkennung der Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit in den neuen Mitgliedstaaten zu begegnen, und so die Forderung des Parlaments in seiner Entschließung vom 13. März 2008 zu der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union als Herausforderung für die neuen Mitgliedstaaten erfüllt hat und dass DEEEP eine verstärkte Entwicklungserziehung und Sensibilisierung im europäischen Bildungswesen ermöglicht, welche das Parlament ebenfalls in seiner Entschließung gefordert hat,

I. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Entwurf für das jährliche Aktionsprogramm 2009 ein von der Europäischen Stiftung für Managemententwicklung durchgeführtes Vorhaben zur Stärkung der Managementkompetenzen in Kuba direkt bezuschussen will und dass das Verfahren der zielgerichteten Projekte nie zuvor im Rahmen des thematischen Programms für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess für Tätigkeiten in Partnerländern angewendet wurde,

J. in der Erwägung, dass die Kommission daraufhin dem Verwaltungsausschuss für das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit einen erläuternden Vermerk1 zukommen ließ, in dem die Auswahlkriterien für zielgerichtete Maßnahmen genannt werden, die auf Artikel 168 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung basieren sollen, und in dem erklärt wird, dass insbesondere für Einrichtungen mit einer rechtlich verankerten oder faktischen Monopolstellung sowie für Maßnahmen mit besonderen Merkmalen, die aufgrund ihrer technischen Kompetenz, ihrer hohen Spezialisierung oder ihrer administrativen Befugnis einen bestimmten Verwaltungsaufbau erfordern, Finanzhilfen gewährt werden können,