Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz - Antrag der Länder Berlin, Thüringen -

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.