Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Punkt 33 der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008

Der Bundesrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird gebeten, die sich auf das laufende Gesetzgebungsverfahren beziehenden Forderungen und Prüfbitten im Zusammenhang mit dem Kontodatenmissbrauch in das angekündigte weitere Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes einzubeziehen, sofern ihr eine Prüfung im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht möglich ist.

Begründung

Nach dem "Datenschutzgipfel" des Bundesministeriums des Innern am 04.09.2008 hat sich eine neue Sachlage ergeben. Da im Ergebnis aufgrund des Kontodatenmissbrauchs zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz angekündigt ist, dürfen die Forderungen und Prüfbitten, welche im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung finden nicht unberücksichtigt bleiben, sondern sind in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutzgesetz einzubeziehen.