Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 30. Juni 2017

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß Art. 114 Abs. 1 Grundgesetz (GG) lege ich die Rechnung des Bundes über die Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung des Bundes)* sowie über das Vermögen und die Schulden (Vermögensrechnung des Bundes)* im Haushaltsjahr 2016 vor.

Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Art. 114 Abs. 2 S. 2 GG und § 97 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung, seine Bemerkungen 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2016 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble

* Haushaltsrechnung (2 Bände) und Vermögensrechnung werden als Sonderdruck verteilt.