Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des vorläufigen Verfahrens der Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer sowie dessen Überprüfung mit dem Ziel der Einführung eines umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzugs auf der Grundlage eines elektronischen Informationssystems 2010*

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 7. September 2010
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,
nach § 51a Absatz 2e des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden die Auswirkungen des Übergangsverfahrens für die Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer, § 51a Absatz 2c und 2d EStG, unter Beteiligung von Vertretern von Kirchensteuern erhebenden Religionsgemeinschaften und weiteren Sachverständigen durch die Bundesregierung mit dem Ziel überprüft, einen umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzug auf der Grundlage eines elektronischen Informationssystems einzuführen, das den Abzugsverpflichteten Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft gibt.

Die Bundesregierung hat nach § 51a Absatz 2e Satz 2 EStG den Bundestag über das Ergebnis dieser Evaluation zu unterrichten. Dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommend hat die Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 1. September 2010 den beigefügten Bericht nach § 51a Absatz 2e EStG beschlossen und dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt.

Der Bericht stellt das geltende sog. Übergangsverfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) dar. Er zeigt die Mängel des geltenden Verfahrens auf und enthält Lösungsmöglichkeiten für das endgültige automatisierte Verfahren der Erhebung der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Hierbei sind insbesondere auch die datenschutzrechtlichen Belange in Bezug auf das Merkmal der Religionszugehörigkeit von Bedeutung.

Der Bericht ist als Zwischenbericht zu werten, auf dessen Grundlage zeitnah die Prüfung der Optionen für das endgültige Verfahren fortgeführt wird und insoweit eine Entscheidung zu treffen ist, damit die notwendigen weiteren Schritte zur Einführung des automatisierten Verfahrens vorgenommen werden können. Die zum Zwecke der Evaluation eingerichtete Arbeitsgruppe wird u.a. unter Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten und von Vertretern der Landesdatenschutzbeauftragten bereits in der zweiten Septemberwoche wieder tagen.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk