Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Staatsministerium Baden-Württemberg Berlin, den 16. September 2011
Der Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung Baden-Württembergs hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 886. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2011 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski

Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Drucksache 390/11 (PDF) -

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat betrachtet es als wünschenswert, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Drucksache 390/11 (PDF) - im Vermittlungsausschuss beraten wird. Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele können einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende leisten.

Begründung:

Eine steuerliche Förderung würde neben der KfW-Förderung wirtschaftlich und umweltpolitisch erhebliche Multiplikationseffekte auslösen. Dies haben die Sachverständigen in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Juni 2011 übereinstimmend festgestellt. Vor diesem Hintergrund sollte eine Einigung im Vermittlungsausschuss angestrebt werden.