Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem am 10. August 2007 zugeleiteten Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.

Begründung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG zum Ziel. Die in dem Gesetzentwurf geregelte Rechtsmaterie ist außerordentlich komplex und betrifft die Rolle der Länder als Aufgabenträger des SPNV in besonderem Maße. Dies erfordert seitens der Länder eine intensive fachliche Prüfung seiner etwaigen Auswirkungen. Dies ist in der normalen Frist zur Stellungnahme nicht möglich. Auch die Ressortabstimmung auf Seiten der Bundesregierung im Vorfeld des Kabinettbeschlusses hat sich als schwierig erwiesen und hat eine Fristverlängerung erforderlich gemacht.

Die Verkehrsminister, -senatoren und die -senatorin der Länder haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Verkehrspolitik ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Erfüllung grundsätzlicher Anforderungen an ein solches Gesetz, wie sie von den Ländern einstimmig beschlossen wurden behandelt wird.

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Anforderungen, deren Umsetzung im Rahmen konkreter Änderungsanträge zum Gesetzentwurf noch geprüft wird:

Die Auswertung des für Mitte September angeforderten Gutachtens wird eine fundierte und der Bedeutung angemessene Stellungnahme des Bundesrates erst in der Oktobersitzung ermöglichen