Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Rahmen des Vertrags von Lissabon (2008/2120(INI))

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Mai 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die letzte Entschließung des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten aus dem Jahre 2002 datiert und es deshalb an der Zeit ist, eine Überarbeitung vorzunehmen,

B. in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten sind und dass die Mitgliedstaaten im Rat von ihrer jeweiligen Regierung vertreten werden, die ihrerseits in demokratischer Weise gegenüber ihrem nationalen Parlament Rechenschaft ablegen muss (siehe Artikel 10 Absatz 2 des EU-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon); die notwendige Parlamentarisierung der Europäischen Union muss sich daher auf zwei Säulen gründen: einerseits auf die Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments in Bezug auf alle Beschlüsse der Union und andererseits auf die Stärkung der Befugnisse der einzelstaatlichen Parlamente in Bezug auf ihre jeweiligen Regierungen,

C. in der Erwägung, dass im Europäischen Konvent eine ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der nationalen Parlamente und den Vertretern des Europäischen Parlaments sowie zwischen diesen und den Vertretern der Parlamente der Beitrittsländer stattgefunden hat,

D. in der Erwägung, dass sich die Abhaltung von Gemeinsamen Parlamentarischen Treffen zu bestimmten Themen im Rahmen der Reflexionsphase bewährt hat, sodass auf diese Praxis bei der Einberufung eines neues Konvents oder bei ähnlichen Gelegenheiten zurückgegriffen werden könnte,

E. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten in den letzten Jahren besser geworden sind und eine Diversifizierung erfahren haben und auf der parlamentarischen Ebene wie auch auf der Ebene der Parlamentsausschüsse eine Zunahme der Aktivitäten zu verzeichnen ist,

F. in der Erwägung, dass bei der künftigen Entwicklung der Beziehungen die Vor- und Nachteile der verschiedenen bestehenden Praktiken berücksichtigt werden sollten,

G. in der Erwägung, dass die nationalen Parlamente aufgrund ihrer neuen Zuständigkeiten, wie sie der Vertrag von Lissabon insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität vorsieht, angeregt werden, sich bereits in einer frühen Phase aktiv in den Prozess der Politikgestaltung auf EU-Ebene einzubringen,

H. in der Erwägung, dass alle Formen der interparlamentarischen Zusammenarbeit auf zwei Grundsätzen basieren sollten, und zwar Effizienzsteigerung und parlamentarische Demokratisierung,

I. in der Erwägung, dass die wichtigste Aufgabe und Funktion des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente darin besteht, sich an der legislativen Beschlussfassung zu beteiligen und die politischen Optionen auf einzelstaatlicher bzw. europäischer Ebene zu sondieren, und in Erwägung der Tatsache, dass dadurch eine enge Zusammenarbeit im Interesse des Gemeinwohls keineswegs überflüssig wird, vor allem bei der Umsetzung des EU-Rechts in einzelstaatliches Recht,

J. in der Erwägung, dass sich die Entwicklung politischer Leitlinien empfiehlt, auf deren Grundlage die Vertreter und Institutionen des Europäischen Parlaments ihr weiteres Vorgehen bei der Gestaltung der Beziehungen mit den nationalen Parlamenten und bei der Durchführung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon im Hinblick auf nationale Parlamente festlegen können,

Der Beitrag des Vertrags von Lissabon zur Entwicklung der Beziehungen

Künftige Beziehungen

Die Rolle der COSAC