Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 23. September 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/7065 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - Drucksache 17/6277 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.10.11
Erster Durchgang: Drucksache. 313/11 (PDF)

1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 6 Nummer 3 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 7
Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 71b Absatz 1 Nummer 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben."