Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Iran: der Fall Roxana Saberi

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107274 - vom 2. Juni 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Mai 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das iranische Revolutionsgericht Roxana Saberi, eine amerikanischiranische Journalistin, die für eine Reihe von Organisationen tätig war, unter anderem für ABC Radio, BBC, South African Broadcasting Corporation und NRP, am 18. April 2009 wegen Spionage zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilte,

B. in der Erwägung, dass Roxana Saberi fünf Wochen lang keinen Zugang zu einem Anwalt hatte und kein faires und transparentes Gerichtsverfahren erhielt,

C. in der Erwägung, dass der Rechtsanwalt Roxana Saberis Berufung gegen ihr Urteil eingelegt hat, da sich die Angeklagte in allen Anklagepunkten für nicht schuldig erklärt,

D. in der Erwägung, dass Roxana Saberi in den Hungerstreik trat, am 1. Mai 2009 in einem Berichten zufolge sehr geschwächten Zustand in das Krankenhaus des Evin-Gefängnisses aufgenommen wurde,

E. in der Erwägung, dass die Journalistin Maryam Malek, ein Mitglied der Gleichberechtigungskampagne "Eine Million Unterschriften", am 25. April 2009 wie zahlreiche Mitglieder der Kampagne vor ihr festgenommen wurde und dass ihre Familie nicht in der Lage ist, die für ihre Freilassung festgesetzte Kaution in Höhe von 200 Millionen Rial (umgerechnet über 10 000 EUR) aufzubringen,

F. in der Erwägung, dass die Sicherheits- und Polizeikräfte am 1. Mai 2009, dem Internationalen Tag der Arbeit, gewaltsam gegen friedliche Demonstrationen an verschiedenen Orten in Iran, die von zehn unabhängigen Gewerkschaften organisiert worden waren, vorgingen und dass Berichten zufolge über 100 Menschen festgenommen wurden,

G. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Irans Delara Darabi am 1. Mai 2009 im Zentralgefängnis von Rasht hinrichteten, obwohl das Oberhaupt der Justiz am 19. April 2009 einen zweimonatigen Aufschub der Hinrichtung gebilligt hatte, und dass sie nicht die erste Person ist, die in diesem Jahr hingerichtet wurde, nachdem sie wegen einer Straftat verurteilt worden war, die sie angeblich verübt hatte, als sie noch unter 18 Jahre alt war,

H. in der Erwägung, dass sich die allgemeine Menschenrechtslage in Iran in allen Bereichen und in jeder Hinsicht, insbesondere was die Wahrnehmung der Bürgerrechte und der politischen Freiheiten anbelangt, seit 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich Iran dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß den verschiedenen internationalen Übereinkünften in diesem Bereich zu fördern und zu schützen,