Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 19/5586 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und - Stabilisierungsgesetz) - Drucksachen 19/4668, 19/5412 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.11.18
Erster Durchgang: Drucksache. 425/18 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 7 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

(2a) Artikel 1 Nummer 4, 7, 9, 9a, 14a und 15 und Artikel 4 bis 6 treten am 1. Juli 2019 in Kraft."