Beschluss des Bundesrates
Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungs-und -Stabilisierungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.