Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
(Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 19/5583 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) - Drucksache 19/4723 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.11.18
Erster Durchgang: Drucksache. 373/18 (PDF)