Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes zu dem Gesetzentwurf eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.

Begründung:

Mit dem Gesetzentwurf wird eine grundlegende Überarbeitung und Zusammenfassung der bislang im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) enthaltenen Vorschriften über die Regulierung im Eisenbahnbereich vorgenommen. Dabei erfolgt zugleich eine weitgehende Neuregelung der Vorschriften zur Entgeltregulierung, die für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie sonstige Nutzungsberechtigte und Aufgabenträger und damit auch für die Länder von besonderer Bedeutung sind.

Wegen des Umfangs der Vorlage mit über 240 Seiten und der daraus für die Beteiligten resultierenden Anforderungen und fachlichen Fragestellungen ist eine Verlängerung der Beratungsfrist auf neun Wochen unverzichtbar.