Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2018 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.