Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

Punkt 37 der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf anstelle der Ausschussempfehlungen wie folgt Stellung nehmen:

Die Länder begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Regelungen zur Regulierung im Eisenbahnbereich in einem Gesetz zusammenzufassen und gleichzeitig die Entgeltregulierung neu zu gestalten.

Sie stellen jedoch fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch viele Mängel und Schwächen aufweist und daher nicht geeignet ist, die großen und strukturellen Probleme der Eisenbahnfinanzierung in Deutschland zu lösen. Es ist vielmehr zu befürchten, dass mit der vorgelegten Regulierungskonzeption die Finanzierbarkeit der Eisenbahninfrastruktur gefährdet wird.

Der Eisenbahnsektor, der bereits heute durch Regulierungen stark geprägt ist, wird durch eine weitere, äußerst aufwändige Regulierungsbürokratie belastet. Die Länder weisen in diesem Zusammenhang auf die kritische Stellungnahme des Normenkontrollrates hin.

Der Regulierungsansatz orientiert sich überwiegend und einseitig an ordnungspolitischen Kriterien und nimmt sogar eine Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse in Kauf, wenn dadurch der Wettbewerb gestärkt werden kann.

Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Übertragung der Regulierungskompetenz für die Eisenbahninfrastruktur auf die Bundesnetzagentur würde diese Behörde, die bereits für die Regulierung der Telekommunikations- und der Energieversorgungsnetze zuständig ist, weiter gestärkt, ohne dass gleichzeitig ihre demokratische Kontrolle verbessert wird.

Aus Sicht der Länder muss die Eisenbahnpolitik in Deutschland zum Ziel haben,

Vor diesem Hintergrund fordern die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren, die Gesetzesvorlage unter Beachtung dieser Ziele grundlegend zu überarbeiten und dabei auch befriedigende Antworten auf folgende Fragen zu geben: