Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Sachverständigengruppe der Kommission "Rückgabe von Kulturgütern"

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Sachverständigengruppe der Kommission "Rückgabe von Kulturgütern"* ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

* vgl. BR-Drucksache 469/13 (PDF) = AE-Nr. 130426 (Richtl 2014/60/EU v. 15.05.2014, ABl. L 159 v. 28.05.2014, S.1)