Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Sachverständigengruppe der Kommission "Rückgabe von Kulturgütern"

Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Sachverständigengruppe der Kommission "Rückgabe von Kulturgütern" eine Vertreterin des LandesBerlin, Senatskanzlei (RD'in Liane Rybczyk).