Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
(Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015)

929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014

A

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Begründung:

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist so zu bemessen, dass die Nachhaltigkeitsrücklage den gesetzlich vorgegebenen Korridor von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben nicht verlässt. Diese Werte sollten angesichts der auf das deutsche Alterssicherungssystem zukommenden Herausforderungen angehoben werden:

In den nächsten Jahren werden die Ausgaben der Rentenversicherung die Einnahmen überschreiten. Das Finanzpolster der Rentenversicherung wird stark schrumpfen. Die kürzlich beschlossenen Leistungsverbesserungen sowie die steigende Zahl der Rentenbezieher werden zu höheren Ausgaben führen. Für das Jahr 2018 prognostiziert die Bundesregierung im aktuellen Rentenversicherungsbericht ein Minus von mehr als 8,5 Milliarden Euro in der Rentenkasse, die Nachhaltigkeitsrücklage wird dann bei nur noch 0,4 Monatsausgaben liegen. Von daher wird mit einer Anhebung des Beitragssatzes auf 19,1 Prozent für das Jahr 2019 gerechnet. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung nicht so verlaufen, wie von der Bundesregierung unterstellt, wird die Rentenversicherung noch größere Einnahmedefizite verkraften müssen; eine Anhebung des Beitragssatzes schon vor dem Jahr 2019 wäre erforderlich.

Unabhängig davon ist eine Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben nicht hoch genug, um auszuschließen, dass die Rentenversicherung bei unvorhergesehenen Beitragsausfällen außerplanmäßige Hilfen des Bundes bis hin zu Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen muss. Sie sollte daher angehoben werden.

Auch der Höchstwert für die Nachhaltigkeitsrücklage sollte heraufgesetzt werden, um eine Demografiereserve zu bilden. Damit könnte der in den nächsten Jahren zu erwartende Anstieg des Beitragssatzes gedämpft werden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob über eine vorausschauende Beitragssatzgestaltung Spielräume für eine Stabilisierung des Rentenniveaus geschaffen werden können.

Nach den Hochrechnungen im Rentenversicherungsbericht wird das Rentenniveau von derzeit 48 Prozent auf 44,4 Prozent bis zum Jahr 2028 sinken. Derzeit kann wohl davon ausgegangen werden, dass der Mindestwert von 43 Prozent im Jahr 2030 nicht unterschritten wird; für die Zeit danach ist jedoch eine Sicherung des Rentenniveaus gesetzlich nicht garantiert.

Die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstehende Versorgungslücke wird von den meisten Menschen nicht durch zusätzliche Altersvorsorge geschlossen werden können, da sie bei Weitem noch nicht flächendeckend verbreitet ist und die Vorsorgeprodukte aufgrund der Lage an den Finanzmärkten zu niedrige Erträge erzielen. Die Bundesregierung geht selbst unter Einbeziehung der Riesterrente für das Jahr 2028 von einem Sicherungsniveau von nur noch 50,6 Prozent aus. Diesem Wert liegen allerdings Annahmen zugrunde, die idealtypisch sind (Durchschnittsverdiener, der stets alle Fördermöglichkeiten ausschöpft) und mit der Vorsorgewirklichkeit wenig gemein haben. Von daher ist zu befürchten, dass eine angemessene Altersversorgung selbst für viele Menschen, die lange Jahre gearbeitet und auskömmliche Löhne erhalten haben, kaum noch gewährleistet ist.

Rechtzeitige Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus sind daher dringend erforderlich.