Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/6675 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes - Drucksache 18/6162 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 18. Januar 2017 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 2 und 12 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."
Fristablauf: 18.12.15 Erster Durchgang: Drucksache. 345/15 (PDF)