Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 19. November 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit übersende ich den Zweiten Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.* Der Bericht wurde von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 19. November 2014 beschlossen.

Mit freundlichen
Grüßen Andrea Nahles

* Wird als Bundestags-Drucksache 18/3261 verteilt.