Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten

C(2018) 7317 final Europäische Kommission
Brüssel, den 7.11.2018 C(2018) 7317 final

Herrn Daniel GÜNTHER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten {

COM (2017) 824 .flnal}.

Wie der Bundesrat zutreffend anmerkt, räumt die Kommission der fiskalischen Stabilität in den Mitgliedstaaten hohe Priorität ein. Der Vorschlag berücksichtigt die Erfahrungen der Kommission bei der Überwachung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten und den Einfluss der nationalen haushaltspolitischen Rahmen auf die Qualität dieser Politik. In diesem Zusammenhang gibt es hinreichende internationale Belege dafür, dass unabhängige nationale finanzpolitische Einrichtungen, wenn sie gut durchdacht und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sind, wesentlich zur Verbesserung der Funktionsweise des finanzpolitischen Rahmens beitragen können.

Wie der Bundesrat zutreffend feststellt, ist der Wortlaut des Vorschlags nicht mit dem des Fiskalpakts identisch und weist mehrere Unterschiede auf Die Kommission möchte dem Bundesrat versichern, dass der Vorschlag auf einer sorgfältigen Prüfling beruht und das zugrunde liegende Ziel des Fiskalpakts, eine Annäherung an umsichtige öffentliche Schuldenstände zu gewährleisten, berücksichtigt. Einige der Unterschiede ergeben sich daraus, dass die Entwicklungen im Bereich der multilateralen haushaltspolitischen Überwachung seit Verabschiedung des Fiskalpakts berücksichtigt werden müssen. Diesen Entwicklungen wird unter anderem mit dem gemeinsamen Standpunkt zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt Rechnung getragen, auf den sich der Rat und die Kommission im Februar 2016 geeinigt haben. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag alle wesentlichen Elemente des Fiskalpakts enthält und mit der Verpflichtung der Vertragsparteien im Einklang steht, den Inhalt des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in Unionsrecht zu überführen.

Die vorgenannten Punkte stützen sich auf den von der Kommission vorgelegten ursprünglichen Vorschlag, der derzeit im Rat erörtert wird.

* siehe Drucksache 747/17(B) HTML PDF