Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"

Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das XENOS-Sonderprogramm "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" in den kommenden Jahren weiterzuführen, die entstandenen Strukturen und Hilfsangebote weiterhin zu unterstützen und entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Das XENOS-Sonderprogramm "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds seit 2008 erfolgreich Flüchtlinge und Bleibeberechtigte, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Bis Ende 2013 werden 28 regionale Netzwerke mit rund 230 Einzelprojekten gefördert. Die Projekte sind in allen Bundesländern vertreten. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens drei Jahre. Die Projekte können noch bis 30. Juni 2014 Aktivitäten zur Verbreitung der erzielten Ergebnisse durchführen.

Die Mittel für dieses Sonderprogramm wurden bisher über den Europäischen Sozialfonds des Bundes und Mittel des Bundeshaushalts sichergestellt. Mit dem Auslaufen der Förderperiode 2007 bis 2013 stehen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung.

Die Ergebnisse des Bleiberechtsprogramms werden durch die Begleitevaluation als sehr positiv bewertet: Bis zum Jahresende 2011 sind - auf Basis der Teilnehmenden-Erhebung - mit dem Programm in der zweiten Förderrunde rund 11 000 Personen erreicht worden. Mit rund 48,9 Prozent konnte knapp die Hälfte aller Teilnehmenden in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in eine Ausbildung vermittelt werden.

Die Evaluation kommt zu dem Fazit:

"Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen 'multiplen' Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur 'nachholenden' beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."