Beschluss des Bundesrates
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln
(Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV)

Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.