Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksachen 18/5326, 18/6632 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/6632 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
- 1. dass der vorliegende Gesetzentwurf die Novellierung des BQFG vollzieht, welche durch die Neufassung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie notwendig geworden ist. Das 2011 von allen Fraktionen begrüßte Gesetz hat sich in den letzten Jahren als richtiges und erfolgreiches Instrument zur Verbesserung der Anerkennungssituation erwiesen. Das Gesetz erfährt großen Anklang bei der Zielgruppe der Zugewanderten. Es leistet einen Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftebedarfs;
- 2. dass sich die Länder in der Vereinbarung vom 24. September 2015 verpflichtet haben, die für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen angemessen auszustatten, um die zu erwartende Steigerung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsabschlüssen zügig und kompetent zu bearbeiten. Sie haben sich verpflichtet, 16 zusätzliche Stellen bei der länderübergreifenden Gutachtenstelle bei der ZAB zu schaffen und zu finanzieren.
II. Der Deutsche Bundestag regt die Bundesländer dazu an, noch stärker für ein transparent nachvollziehbares und vergleichbares Anerkennungsverfahren Sorge zu tragen.
III. Der Deutsche Bundestag spricht sich darüber hinaus dafür aus, dass die Bundesregierung zügig prüft, inwiefern begleitende finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaßnahmen in Ergänzung zu bestehenden Angeboten notwendig sind. Hierfür kommen in Frage:
- *. ein Darlehensprogramm, welches finanzielle Mittel zur Nachqualifizierung bereitstellt. Dies wäre ein starkes Signal gegen den Fachkräftemangel und für eine aktive Integrationspolitik;
- *. ein Stipendienprogramm des Bundes für Anerkennungssuchende. Hier kann das Hamburger Modell Vorbild sein.
IV. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, dass darauf hingewirkt wird, dass die Verfahrenskosten sozialverträglich ausgestaltet werden. Schließlich wird die Entscheidung für ein Anerkennungsverfahren maßgeblich von der Höhe der Verfahrenskosten geprägt.