Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des Programms "Jugend in Aktion" im Zeitraum 2007 bis 2013 KOM (2004) 471 endg.; Ratsdok. 11586/04

Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Oktober 2004 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat bewertet die im Programmvorschlag über die Weiterführung von Maßnahmen im Jugendbereich vorgesehenen Vereinfachungen hinsichtlich der Struktur der Rechtsgrundlagen und die Reduzierung der Haushaltslinien sowie die Berücksichtigung der Evaluierungsempfehlungen aus dem derzeitigen Programm "JUGEND" positiv.

Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass über die Mittelausstattung des ab 2007 vorgesehenen Programms "JUGEND IN AKTION" erst nach Verabschiedung der neuen Finanziellen Vorausschau entschieden werden sollte. Die Bundesregierung wird in jedem Fall gebeten darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Erhöhung des Programmbudgets gegenüber dem auslaufenden Programm nicht zu einer Erhöhung der mitgliedstaatlichen Beitragszahlung an die EU führt. Die Mittel wären durch Umschichtung im EU-Haushalt aufzubringen.