Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoffen

Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung am 15. Oktober 2010 beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Biokraftstoffen folgendermaßen anzupassen:

Biokraftstoffe werden im Hinblick auf ihr Treibhausgasvermeidungspotenzial laufend verbessert. Die Optimierungspotenziale sind bei Weitem noch nicht ausgeschöpft (Beispiel: Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums - DBFZ - über mögliche Ansätze zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz von Biodiesel aus Raps). Bei Umstellung von einer Gesamtquote (energetisch) auf eine Treibhausgasvermeidungsquote ab dem Jahr 2015 ist schon jetzt abzusehen, dass die Erfüllung der Zielvorgaben mit erheblichen Unsicherheiten belastet ist bzw. diese nicht erreicht werden kann, da zur Erfüllung einer bestimmten Treibhausgasvermeidungsquote energetisch betrachtet immer weniger Biokraftstoffe erforderlich sein werden. Aus diesem Grund soll bis 2014 auf einer belastbaren Grundlage geprüft werden, inwieweit neben der vorgesehenen Treibhausgasquote als "Sicherheitsnetz" auch der energetische Quotenanteil bis 2020 fortgeschrieben werden sollte, um Kontinuität auch über das Jahr 2015 hinaus zu gewährleisten.

Angesichts der Verfügbarkeit von Biokraftstoffen in Reinform (Biodiesel vor allem für den Lkw-Bereich, E85 und Bioerdgas für den Pkw-Bereich) soll der Schwerpunkt zur Erreichung des Zehn-Prozent-Ziels nicht ausschließlich auf die Beimischung, sondern auch auf den Einsatz der Biokraftstoffe in Reinform gelegt werden. Dies entspricht auch den Zielen des Koalitionsvertrages, der eine Wiederbelebung des Marktes für reine Biokraftstoffe vorsieht:

"Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit für die heimische Produktion von Biokraftstoffen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten erhalten." Deren Besteuerung ist, soweit EU-rechtlich möglich, so zu gestalten, dass zu ihrer Nutzung ein wirksamer Anreiz gegeben ist und dass kein energieverteuernder Effekt entsteht. In diesem Fall steht einer Anerkennung auf die Quotenerfüllung im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nichts entgegen.

Eine Beendigung der Steuerbegünstigung für besonders förderwürdige Biokraftstoffe im Jahr 2015 verbaut Zukunftsperspektiven für Forschung und Entwicklung von Biokraftstoffen. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterbleiben, wenn schon jetzt erkennbar ist, dass diese Biokraftstoffe mittelfristig aus einer Steuerbegünstigung fallen.

Die Ausgestaltung und Umsetzung der Nachhaltigkeitserfordernisse darf nicht zu Handelshemmnissen führen. Die Bereitstellung von Rohstoffen für Biokraftstoffe und von Biokraftstoffen aus der Gemeinschaft darf nicht durch nationale Sondererfordernisse, die über das EU-Recht hinausgehen, behindert werden.