Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
(Aktienrechtsnovelle 2016)

Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.