Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
(Aktienrechtsnovelle 2016)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) - Drucksachen 18/4349, 18/6681 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/6681 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

II. Der Deutsche Bundestag bittet die Europäische Kommission vor diesem Hintergrund, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, mit dem ein europaweit einheitlicher Stichtag für den Nachweis der Aktionärsstellung geregelt wird. Der Deutsche Bundestag bittet seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Kommission zu übermitteln.

III. Der Deutsche Bundestag fordert zudem die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene ein einheitlicher Stichtag für den Nachweis der Aktionärsstellung geregelt wird.