Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berlin, den 22. November 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Die Mitglieder des Beirats werden vom BMBF in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen.

Die Berufung von neun Mitgliedern, die das BMBF auswählt, bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates.

Ich bitte, insoweit die Zustimmung des Bundesrates zu der Berufung der nachstehend benannten Personen herbeizuführen:

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schavan