Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91b)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 66. Sitzung am 13. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 18/3141 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) - Drucksache 18/2710 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.12.14
Erster Durchgang: Drucksache. 323/14 (PDF)