Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.