Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/6662 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes - Drucksache 18/6488 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.12.15
Erster Durchgang: Drucksache. 362/15 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) Das Wort "jährlich" wird durch die Wörter "mindestens alle vier Jahre" ersetzt.
- b) Folgender Satz wird angefügt:
"Die Berichterstattung der Länder erfolgt in der Weise, dass die Bundesregierung der Pflicht zur Berichterstattung gemäß Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 gegenüber den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission vollständig und fristgerecht nachkommen kann."
2. § 11 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben
3. In § 12 Absatz 2 wird das Wort "fünftausend" durch das Wort "zehntausend" ersetzt.