Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/6662 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes - Drucksache 18/6488 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.12.15
Erster Durchgang: Drucksache. 362/15 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. § 11 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben

3. In § 12 Absatz 2 wird das Wort "fünftausend" durch das Wort "zehntausend" ersetzt.