Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

Punkt 16 der 901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 5 Nummer 2 (§ 7 Absatz 3 KitaFinHG)

In Artikel 5 Nummer 2 ist § 7 Absatz 3 zu streichen.

Begründung:

Die im Entwurf vorgesehene Verschärfung der Förderbedingungen ist nicht durch die politische Einigung im Zusammenhang mit der Zustimmung der Länder zum Fiskalvertrag gedeckt. Danach soll der bisherige Verteilungsmaßstab für Investitionskosten gemäß KiFöG angewandt werden. Der Entwurf weicht hingegen von der bisherigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ab.

Zudem beabsichtigt der Bund, bisher nur im bundesweiten Durchschnitt erreichte Quoten für jedes einzelne Land verbindlich zu regeln. Dabei bleibt unter anderem unberücksichtigt, dass die Länder die Rechtsverhältnisse zwischen der öffentlichen Hand und den Trägereinrichtungen unterschiedlich ausgestaltet haben.