Antrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

Punkt 3 der 929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Die Gefährlichkeit militärischer Hinterlassenschaften aus dem Zweiten Weltkrieg für Mensch und Umwelt besteht weiterhin. Insbesondere alliierte Großbomben mit chemischem Langzeitzünder stellen ein unkalkulierbares Gefahrenpotential dar. Stark belastete Länder sind mit der Beseitigung der Rüstungsaltlasten überfordert.

Der am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossene Entwurf des Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes (BR-Drucksache 282/14(B) HTML PDF ) soll den unbefriedigenden Zustand der bestehenden Staatspraxis beenden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften sowie die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Kampfmittel erstattet. Denn auch der Ausgleich der enormen, im Zusammenhang mit der Beseitigung von nicht ehemals reichseigenen Kampfmitteln und weiteren Rüstungsaltlasten noch ausstehenden Kosten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung und den Bundestag nachdrücklich, den berechtigten Interessen der Länder nachzukommen, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen und schnellstmöglich das Gesetz zu beschließen.