Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 19. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 016/13417 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus - Drucksache 016/12855 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages