Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.

878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

A

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3 Absatz 1

Begründung:

Im Chemikalienrecht - vgl. die REACH-Verordnung in Artikel 3 Absatz 12 - gilt allgemein auch die Einfuhr als Inverkehrbringen. Dass dies auch die Absicht des vorliegenden Verordnungsvorschlags ist, zeigt Artikel 4 Absatz 3. Deshalb sollte die Begriffsbestimmung für das Inverkehrbringen entsprechend ergänzt werden.

Zu Artikel 4 Absatz 2

Zu Artikel 4 Absatz 4

Die in Anhang II genannten Düngemittel finden auch Einsatz im Gartenbau und in der Forstwirtschaft.

Es bestehen Zweifel, dass die Freigabe nur von Ammoniumnitrat und seiner Gemische ausreicht, um den üblichen Düngemittelbedarf abzudecken.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im Rahmen der weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass dahingehend Klarheit geschaffen wird, dass die Regelung des Artikels 4 Absatz 4 auch für den Erwerbsgartenbau und die Forstwirtschaft gilt und entsprechend die Definition der landwirtschaftlichen Tätigkeit erweitert wird.

Ferner wird die Bundesregierung gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Düngemitteleinkauf nicht durch zusätzliche Belastungen erschwert wird.

Zu Artikel 6

Zu Anhang I

Zu den Anhängen I und II

Begründung zu Ziffer 14:

Kaliumnitrat ist der am häufigsten missbräuchlich für Sprengstoff-Selbstlaborate (hier: Schwarzpulver) verwendete Stoff. Ersatzweise wird auch Natriumnitrat benutzt. Beide haben keine wesentlichen anderen Anwendungsgebiete für die breite Allgemeinheit.

B