Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen
(Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit Schreiben vom 24. Juni 2013 zu der oben genannten Entschließung wie folgt Stellung genommen:

Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23. November 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Den Beschluss* hat der Bundesrat mit einer Entschließung verbunden, auf die ich im Namen der Bundesregierung antworten möchte:

Die Bundesregierung wirkt vertrauensvoll und erfolgreich mit den jeweiligen Vertretern der Landesregierungen im Rahmen der Ausschüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusammen, um die zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die gemeinsam geförderten Einrichtungen einvernehmlich im Sinne des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes und unter Berücksichtigung der Bundesratsentschließung vom 23. November 2012 wissenschaftsförderlich auszugestalten. Die erforderliche Umsetzung in die jeweiligen Bewirtschaftungsgrundsätze der einzelnen Wissenschaftseinrichtungen ist bereits weit vorangeschritten.

Die Wirtschaftsführung der Einrichtungen wird auch künftig transparent gestaltet und von einem adäquaten Monitoring begleitet (vgl. § 3 Abs. 3 WissFG). Zentraler Anknüpfungspunkt ist auch weiterhin die Berichterstattung zum Pakt für Forschung und Innovation.

Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ländern bei der notwendigen Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschlands.