Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.