Antrag des Landes Baden-Württemberg
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Punkt 15 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

Der Bundesrat möge die Entschließung in der Empfehlungsdrucksache 577/1/09 Buchstabe B Ziffer 2 mit der Maßgabe fassen, dass Buchstabe c wie folgt formuliert wird:

Begründung (nur für das Plenum):

Mit Beschluss vom 18. Juni 2009 (zu Drucksache 577/09 (PDF) ) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, bei Sportdisziplinen wie IPSC-Schießen und Spielen mit realer Tötungs- und Verletzungssimulation wie Paintball nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Hinblick auf eine Entscheidung über ein generelles Verbot des IPSC-Schießens und von Paintball sollten die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag erbetenen Prüfung vorliegen.