Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag l ür eine Richtlinie [] des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Neufassung) - COM (2011) 656 endg.; Ratsdok. 15939/11

Siehe Drucksache 694/11(B) HTML PDF

Brüssel, den, 1.10.2012 C(2012) 6641 final

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu den Vorschlägen für eine Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) durch eine Neufassung der Richtlinie ( KOM (2011) 656 endg.} und die Einführung einer neuen Verordnung (KOM (2011) 652 endg.}. Insbesondere begrüßt die Kommission Ihre Unterstützung in Bezug auf die Regulierung des OTC-Handels und der Erbringung von Anlageberatungen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates.

Im Hinblick auf die Ausnahmen von der Richtlinie ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission über die Funktionsweise der Rohstoffmärkte besorgt ist. Unser mit der MiFID verfolgtes Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass diese Märkte auch weiterhin der Realwirtschaft dienen, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Die Vorschläge enthalten bereits einige Schutzbestimmungen für Kunden von Unternehmen, die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind, z.B. die Verpflichtung für diese Kunden, einem Anlegerentschädigungssystem anzugehören; es könnten jedoch zusätzliche Vorkehrungen erforderlich werden, um die Kunden ausgenommener Unternehmen noch besser zu schützen.

Bei der Schätzung der Kosten und Vorteile der MiFID-Vorschläge stützt sich die Kommission auf eine Folgenabschätzung. In Bezug auf die vorgeschlagene Pflicht, Telefongespräche zwischen Wertpapierfirmen und ihren Kunden aufzuzeichnen, ist darauf hinzuweisen, dass dies der derzeitigen Praxis für die meisten Wertpapierfirmen in Europa entspricht.

In Bezug auf die Bestimmung, nach der eine algorithmische Handelsstrategie während des Handelstages fortlaufend feste Kurse zu wettbewerbsfähigen Preisen zu stellen hat, verfolgt die Kommission das Ziel, algorithmische Händler voll rechenschaftspflichtig zu machen und die Märkte zu stabilisieren.

Der Anlegerschutz ist das Herzstück der Bestimmungen der MiFID - deshalb ist es wichtig, zwischen unabhängiger und provisionsbasierter Beratung zu unterscheiden. Die Kommission ist der Auffassung, dass den europäischen Aufsichtsbehörden beim Schutz der Marktteilnehmer eine wesentliche Rolle zukommt, und sieht ihrer weiteren Entwicklung zuversichtlich entgegen.

Herrn Horst Seehofer
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D-10117 Berlin

Ich hoffe, dass diese Erläuterungen zu den wichtigsten Bemerkungen des Bundesrates sachdienlich waren, und freue mich auf die Fortsetzung unseres politischen Dialogs.

Hochachtungsvoll