Antrag des Freistaats Thüringen
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Punkt 54 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 (Eingangssatz FEV)

In Artikel 1 ist der Eingangssatz wie folgt zu fassen:

"Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom [ ... ]. Dezember 2010 (BGBl. I S. ...) [einsetzen: Datum und Fundstelle der Ablösungsverordnung] wird wie folgt geändert:"

Begründung:

Behebung eines redaktionellen Versehens.