Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juni 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten (2004/2137(INI))

Das Europäische Parlament,

A. angesichts der Tatsache, dass die vom Europäischen Rat in Tampere vorgesehene Zeitspanne für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts abgelaufen ist,

B. in der Erwägung, dass es keine echte europäische Migrationspolitik in organisierter und koordinierter Form gibt, und unter Hinweis auf die sich daraus ergebende festzustellende Einwanderung sowie auf die Notwendigkeit für die Union und ihre Mitgliedstaaten, sich einer geregelten Einwanderung in Zusammenarbeit mit den Drittländern zuzuwenden,

C. in der Erwägung, dass es die Annahme des Haager Programms, das demnächst durch den Aktionsplan der Kommission umgesetzt wird, erlauben wird, anhand der durch das Programm von Tampere erreichten Ergebnisse fortzufahren und sich neuen Herausforderungen für die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu stellen,

D. in dem Bewusstsein, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern in diesem Bereich von ausschlaggebender Bedeutung ist,

E. in der Erwägung, dass jede Zweideutigkeit in den Beziehungen zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Einwanderung zu vermeiden ist,

F. in der Überzeugung, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung eine sicherere europäische Gesellschaft - unter Beachtung der Charta der Grundrechte der Union und den Verträgen - der Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen und der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Solidarität bedarf,

G. in der Überzeugung, dass die Union als ein Raum ohne Binnengrenzen einen gemeinsamen, kohärenten und effizienten Ansatz im Bereich der Sicherung der Außengrenzen verfolgen und eine gemeinsame Politik in den Bereichen Visa, Asyl und Einwanderung konzipieren muss,

H. in der Überzeugung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die Eröffnung legaler Wege der Einwanderung sowie die Integration weiterhin Vorrang in der erweiterten Union haben müssen und dass die Ausbeutung der Einwanderer durch ihren Einsatz in der Schwarzarbeit ihre unmenschliche Behandlung schwer zu bestrafen ist,

I. in der Auffassung, dass die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen eine neue Herausforderung für die Union darstellt, über die eine Debatte durch das Grünbuch über die Verwaltung der Wirtschaftsmigration erneut eingeleitet wurde, dem vor Ende 2005 ein Aktionsprogramm folgen wird, das von gemeinsamen und der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber offenen Normen geprägt sein soll,

J. unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer legalen und geregelten Wirtschaftsmigration für ein Europa hin, in dem die Abnahme der Erwerbsbevölkerung zu einem Rückgang der Zahl der Erwerbsfähigen um 20 Millionen zwischen 2005 und 2030 führen wird, wie in mehreren Studien betont wird3,

K. unter Hinweis darauf, dass einer der Hauptgründe der Wirtschaftsmigration in dem legitimen Bestreben der Migranten zu sehen ist, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und der Armut zu entfliehen, und fordert, dass die gemeinsame Migrationspolitik die gemeinsame Politik der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt, deren oberstes Ziel die Bekämpfung der Armut ist, um die Entwicklung der Drittstaaten in Bezug auf den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu unterstützen und die übrigen Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen,

L. in der Überzeugung, dass für den Erfolg einer Politik der legalen Einwanderung die Durchführung von Strategien zur Verwirklichung einer vollständigen Integration vonnöten ist, unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer sowie unter Nutzung der Erfahrungen und der Zusammenarbeit des dritten Sektors, die sich auf die Achtung der Rechte und die Teilung der Pflichten der legal ansässigen eingewanderten Bürger und der Gastgesellschaft sowie auf einen ständigen, auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt gegründeten Dialog und die Fähigkeit der Institutionen, Informationskampagnen zur Schaffung einer interkulturellen Gesellschaft ins Leben zu rufen, sowie auf die stetige Bekämpfung jeder Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Kultur und aus wirtschaftlichen Beweggründen stützt,

M. in der Erwägung, dass sich eine Änderung der Einwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat auf die Migrationsströme und die Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten auswirkt,

N. in der Überzeugung, dass die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern ein wesentliches Element der Einwanderungspolitik darstellen muss,

O. in der Erwägung, dass in Artikel III-268 des Vertrags über eine Verfassung für Europa festgelegt ist, dass der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten für die Einwanderungs- und Asylpolitik der Europäischen Union gilt,

P. angesichts der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Gemeinschaft beschränkt sind und dass sie zwischen den verschiedenen Teilbereichen der europäischen Einwanderungspolitik gerecht aufgeteilt werden müssen,

1 AB1. C 92 E vom 16.4.2004, S. 390.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0022.
3 World Economic and Social Survey 2004.
4 KOM (2004) 0343, Ziffer 2.3.l, und KOM (2004) 0628.