Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gewährleistung des Erfolgs des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-USA in Washington DC am 20. Juni 2005

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juni 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gewährleistung des Erfolgs des bevorstehenden Gipfeltreffens EU-USA in Washington DC am 20. Juni 2005

Das Europäische Parlament,

1 AB1. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1043.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0007.
3 AB1. C 34 E vom 7.2.2002, S. 359.
4 AB1. C 177 E vom 25.7.2002, S. 288.
5 AB1. C 180 E vom 31.7.2003, S. 392.
6 AB1. C 69 E vom 19.3.2004, S. 124.
7 AB1. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.

A. in der Erwägung, dass sich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, nachhaltige Volkswirtschaften und eine nachhaltige Entwicklung als gemeinsame Werte erwiesen haben, die eine solide Grundlage sowohl für die transatlantische Partnerschaft als auch für die europäische Integration bilden können, die während der letzten 60 Jahre gemeinsam für Stabilität, Frieden und Wohlstand in unseren Gesellschaften gesorgt haben,

B. in der Erwägung, dass, wie im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie klargestellt wird, die transatlantische Partnerschaft unersetzlich ist,

C. in der Erwägung, dass neue Bedrohungen und Konflikte in einem neuen internationalen Umfeld allerdings eine Herausforderung für diese Werte und Errungenschaften darstellen, und zwar in solchem Maße, dass nur die Zusammenarbeit der transatlantischen Partner auf der Grundlage solider institutionalisierter Strukturen die Hoffnung auf Erfolg birgt,

D. in der Erwägung, dass es mit Hilfe der Neuen Transatlantischen Agenda gelungen ist, die Integration und die Kohärenz der transatlantischen Wirtschaft erheblich zu erhöhen, dass sie sich gleichzeitig jedoch als unzureichend erwiesen hat, um hochrangige politische Fragen zu lösen wie Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt und Fragen im Hinblick auf die Weltordnung,

E. in der Erwägung, dass es nunmehr dringend erforderlich ist, die Neue Transatlantische Agenda aus dem Jahr 1995 zu überprüfen, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die transatlantischen Beziehungen weiter zu vertiefen, wobei eindeutig davon auszugehen ist, dass es allen Partnern mehr Nutzen bringt, zusammenzuarbeiten, als ihre Bemühungen in verschiedene oder gar gegensätzliche Richtungen zu lenken,

F. in der Erwägung, dass internationale Verträge die Eckpfeiler und somit die Basis eines effizienten multilateralen Rahmenwerks darstellen, sowie dass in verschiedenen Politikbereichen wie beispielsweise betreffend den Internationalen Strafgerichtshof, das Protokoll von Kyoto zum Klimawandel, Grundsätze des Datenschutzes und die Unterstützung zur Entwicklung großer Passagierflugzeuge zwischen der EU und den USA Unterschiede im Hinblick auf Analyse, Diagnose und das politische Konzept bestehen,

G. in der Erwägung, dass die nach wie vor bestehende Situation in Guantánamo Bay die transatlantischen Beziehungen belastet,

H. in der Erwägung, dass der Terrorismus nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen einer gestärkten transatlantischen Partnerschaft ergriffen werden, die auch den Ursachen des Terrorismus und einem echten Engagement für die Wahrung und Förderung der Menschen- und Grundrechte, der Grundsätze des Datenschutzes und aller anderen Grundwerte, auf denen diese Partnerschaft errichtet wurde, uneingeschränkte Aufmerksamkeit schenkt, und an den Grundwerten festhält, auf denen diese Partnerschaft errichtet wurde,

I. in der Erwägung, dass diese Entschließung eine erste Reaktion auf die jüngste Mitteilung der Kommission zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA darstellt,