Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 beschlossenen Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat begrüßt es, dass der Bundestag nach erfolglosen Anläufen in den Jahren 2001 und 2004 nunmehr ein Gesetz verabschiedet hat, das nach derzeitigem Erkenntnisstand den berechtigten Anliegen der Verbraucherinnen und Verbrauchern an einer Verbesserung der Transparenz bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ebenso gerecht wird wie den Belangen des Handels und der Wirtschaft und hier vor allem den Belangen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Erzeuger.

Der Bundesrat begrüßt die Absicht, das Gesetz zu evaluieren und bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Evaluierung einzubeziehen und im Rahmen ihrer verbraucherpolitischen Berichterstattung über die Erfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz regelmäßig zu berichten, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Informationsansprüche zu erarbeiten und das weitere Vorgehen eng mit den Ländern abzustimmen.

Gegenstand der Evaluation, der Berichterstattung und der Vorschläge zur Weiterentwicklung der Informationsansprüche sollen insbesondere folgende Punkte sein: