Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien 16681/2007 - (KOM (2007) 0576 - C6-0073/2008 - 2007/0207(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juli 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2007) 0576),

- in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (16681/2007),

- gestützt auf Artikel 170 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0073/2008),

- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0254/2008),

Abänderung 1
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3a) Das Abkommen ist von entscheidender Bedeutung für die Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele der Strategischen Partnerschaft EU-Indien von 2004 und für die Verfolgung weiter gefasster politischer Zielsetzungen.

Abänderung 2
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 b (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3b) Der Lenkungsausschuss für die wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit EG-Indien hat im Rahmen des Abkommens die Verantwortung für die wirksame Koordinierung und Erleichterung von Kooperationsmaßnahmen, wobei es wünschenswert ist, dass der Ausschuss jährlich zusammentritt, um das Arbeitsprogramm zu überprüfen, und dass sich die Geschäftsordnung dieses Ausschusses auf die Prinzipien der Transparenz und der Rechenschaftspflicht stützt.

Abänderung 3
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 c (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3c) Die vorrangigen Ziele gemeinsamer Forschungstätigkeiten, die im Rahmen des Abkommens durchgeführt werden, sollten die Vergleichbarkeit von Informationen und die Verbesserung der Datengrundlage sein.

Abänderung 4
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 d (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3d) Bei der Durchführung des Abkommens sollten Anstrengungen von beiden Seiten unternommen werden, um die Beteiligung der Gemeinschaft und Indiens an den Forschungsprogrammen der jeweils anderen Seite zu erhöhen, die Zahl der Projekte zum Austausch von Forschern zwischen der Gemeinschaft und Indien zu steigern und die Mobilität von Forschern generell zu verbessern.

Abänderung 5
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 e (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3e) Bei der Durchführung des Abkommens sollte auch der Energie- und der Umweltpolitik sowie der notwendigen Entwicklung innovativer Energietechnologien vorrangige Beachtung geschenkt werden. Es sollten gemeinsame Anstrengungen und Initiativen beispielsweise bei der Entwicklung wirtschaftlicher Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, die im Interesse beider Partner liegen, unternommen werden.

Abänderung 6
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 f (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3f) Bei der Durchführung des Abkommens sollte insbesondere dem Prinzip der Reziprozität besondere Beachtung geschenkt werden.

Abänderung 7
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 g (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(3g) Es ist wünschenswert, dass eine Halbzeitbewertung des Abkommens vorgenommen wird.