Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM (2017) 343 final

Der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge

Er ist der Ansicht, dass es aber zumindest auf dem deutschen Markt der privaten Altersvorsorge bisher an Basisprodukten mangelt, die einfach ausgestaltet, kostengünstig und transparent sind und die idealerweise von einer Non-Profit-Organisation angeboten würden. Der Bundesrat hält dies für wichtige Kriterien eines verbraucherfreundlichen Produkts der privaten Altersvorsorge.