Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011 - Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0813 Titel 699 31 - Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen - bis zur Höhe von 44.500 T Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter Berlin, den 28. September 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (Ressort) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 0813 Tit. 699 31 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 44.500 T€ zu leisten.

Die zusätzlichen Mittel werden für den Bundesbeitrag zum Programm der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) für häusliche Pflege von Holocaust-Überlebenden (Institutionelle Förderung/Homecare) benötigt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vereinbarung auf Grundlage des Art. 2 der Zusatzvereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR vom 31. August 1990 (Art. 2-Abkommen).

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter